Der weitere Ausbau erneuerbarer Energien ist einer der wichtigsten Bausteine für den Klimaschutz und eine eigenständige Energieversorgung, die nicht von Importen aus anderen Ländern abhängig ist. Der Ausschuss für Stadtplanung und Wohnen beschloss nun in seiner letzten Sitzung einstimmig, dem Klimaschutz und der Klimaanpassung in der Stadtplanung künftig noch mehr Bedeutung einzuräumen. Damit folgte der Ausschuss einem Antrag der SPD-Ratsfraktion aus dem Januar und den daraus resultierenden Vorschlägen der Stadtverwaltung. So sollen für künftige Bauleitplanverfahren entsprechende Musterfestsetzungen vorbereitet und angewendet werden, um etwa die Nutzung erneuerbarer Energien wie Photovoltaik oder Klimaanpassungsmaßnahmen wie u.a. Dachbegrünung in Neubaugebieten verbindlich zu regeln.

„Wir richten unsere Stadtplanung nun stärker an den Anforderungen des Klimawandels aus und nutzen mehr Hennefer Dächer für die Energiewende“, so die SPD-Fraktionsvorsitzende Hanna Nora Meyer. Damit die Stadt mit gutem Beispiel vorangeht, hatte die SPD bereits ein Konzept für Photovoltaikanlagen auf städtischen Dächern auf den Weg gebracht, das nun durch die Stadtverwaltung umgesetzt wird. So entstehen in diesem und im nächsten Jahr neue PV-Anlagen auf dem Rathaus, den beiden neuen Feuerwehrhäusern in Söven und Stadt Blankenberg, auf der Grundschule in der Wehrstraße, auf dem städtischen Gymnasium sowie auf dem Abwasserwerk und an der Kläranlage Dondorf.
Die Stadt ans Klima anpassen
Auch die Klimaanpassung wird auf Antrag der SPD-Fraktion und mit Förderung des Bundesumweltministerium für ein Klimaanpassungsmanagement nun fest im Hennefer Rathaus verankert. Ein Klimaanpassungsmanager oder eine Klimaanpassungsmanagerin (die Stelle ist aktuell ausgeschrieben) wird sich künftig um die Fragen rund um Starkregenvorsorge, Hochwasserschutz, Entsiegelung, Begrünung und Regenwassernutzung kümmern. Um einen Anreiz für Dach- und Fassadenbegrünung zu setzen, plant die Stadt Hennef ein Förderprogramm aufzulegen. Hier hatte die SPD-Fraktion den Anstoß gegeben, die Maßnahme im Haushalt 2023 zu verankern und Fördermittel des Landes für das Projekt zu beantragen.