Kommunalpolitiker:innen übernehmen mit einem kommunalen Mandat eine ehrenamtliche Aufgabe. Die Arbeit in Rat, Ausschüssen und Kommissionen findet in der Freizeit statt. Für die Arbeit erhalten kommunale Mandatsträger:innen eine Aufwandsentschädigung, die durch die Entschädigungsverordnung des Landes NRW landesweit festgelegt wird. Diese wurde zuletzt zum 01.01.2022 angepasst.
Ratsmitglieder erhalten je nach Gemeindegröße einen monatlichen Aufwandsentschädigung (in Hennef 310,00 €) und pro Teilnahme an einer Sitzung ein Sitzungsgeld von 25,00 €.
Sachkundige Bürgerinnen und Bürger erhalten pro Sitzung (Fraktions- und Ausschusssitzungen) ein Sitzungsgeld von 45,00 €. Auch diese Höhe ist von der Größe der Kommune abhängig.
Fraktionsvorsitzende, stellv. Fraktionsvorsitzende und stellv. Bürgermeister:innen erhalten für die übernommenen Aufgaben (Leitung der Fraktion bzw. Vertretung des Bürgermeisters bei Dorffesten, Einweihungs- oder Geburtstagsfeiern) eine höhere Aufwandsentschädigung. Fraktionsvorsitzende erhalten ab einer Fraktionsstärke von mehr als 8 Sitzen eine monatliche Aufwandsentschädigung von 1260,00 Euro. Unsere drei stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden teilen sich eine monatliche Aufwandsentschädigung von 630,00 Euro. Der erste stellvertretende Bürgermeister der Stadt Hennef erhält eine zusätzliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 1260,00 Euro, die weiteren stellvertretenden Bürgermeister jeweils 630,00 Euro.
Ausschussvorsitzende erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 420,00 Euro.
Den Mandatsträger:innen wird darüber hinaus eine Fahrkostenerstattung gewährt. Auch kann ggfs. Verdienstausfall aufgrund der Ausübung des Mandats erstattet werden.
Außerdem stehen den Fraktionen für Geschäftsführungskosten (Büro, Mitarbeiter, Material etc.) Mittel zur Verfügung. Diese werden im Haushaltsplan gesondert abgebildet.
Für die Fraktionen und Mitglieder des Kreistages gelten ebenfalls entsprechende Reglungen.
Die Entschädigungen werden an alle Fraktionen und fraktionslose Ratsmitglieder ausgezahlt. Aufwandsentschädigungen, die einen Freibetrag von 200 Euro im Monat übersteigen, sind zu versteuern. Die Mitglieder der SPD-Fraktion sind dazu verpflichtet, 30 Prozent ihrer Aufwandsentschädigungen als sogenannte „Mandatsabgabe“ an den Ortsverein der SPD zu spenden. Aus diesen Spenden finanziert der Ortsverein seine politische Arbeit in Hennef.